Oberschule Neukirchen
Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge
0371-27 80 16 59 Lehrerzimmer
0371-280 07 06 Fax
Email: os-neukirchen@t-online.de
Schulleitung: Frau E. Grunwald
Die Website wurde zuletzt am 22.11.2024 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Neue Stundenpläne ab Montag, den 25.11.2025
Die neuen Stundenpläne werden am späten Freitag nachmittag auf der Lernplattform "Lernsax" im Dateibereich der jeweiligen Klasse veröffentlicht. Sie werden zu dieser Zeit auch in den Vertretungsplänen in der Vetretungsplan-App berücksichtigt.
Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände
In letzter Zeit hat es zahlreiche und wiederholte Probleme bei der Nutzung der Abstellmöglichkeiten für Zweiräder auf dem Schulgelände gegeben. Deshalb informieren wir hiermit die Erziehungsberechtigten und unsere Schülerinnen und Schüler über folgende Sachverhalte:
- Viele Fahrräder sind in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer!
- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.
- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.
- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.
- Alle Fahrräder, insbesondere bei Breitbereifung, verfügen ab spätestens Montag, den 30. September 2024 über einen eigenen Einbein- oder Zweibeinständer, sodass sie nicht an andere Fahrräder angelehnt oder regelwidrig abgestellt oder abgelegt werden müssen und sich auch in den größeren Zwischenräumen der Fahrradständer abstellen und am Fahrradständer anschließen lassen.
- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.
Mit freundlichem Gruß
Die Schulleitung
Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule
Schülerinnen und Schüler. die verspätet zum Unterricht erscheinen, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran.
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Genauers erfahren Sie auf der entsprechenden Unterseite (siehe links im Menü).
Hausordnung der Oberschule Neukirchen
Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Punkte 3 und 8 der Hausordnung und wegen mehrfacher Verstöße gegen die Netiquette in sozialen Netzwerken auch während der Schulöffnungszeiten machte die Schulleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbot mit Wirkung vom 03.01.2024 allen Lernenden für die gesamte Zeit des Aufenthalts auf dem Schulgelände (umfasst auch Hof und Turnhalle) die Nutzung von privaten elektronischen Geräten (sogenannten „Smart“-Geräten). Ausnahmen im Unterricht sind ebenfalls nicht zulässig.
Diese Festlegung wurde innerhalb der neuen Hausordnung von der Schulkonferenz bestätigt.
Störung des Telefonanschlusses
Leider kommt es immer wieder in unregelmäßigen Abständen zur Störung unseres Telefonanschlusses:
- Sie erreichen uns nicht und/oder
- wir können nicht telefonieren und/oder
- Gespräche werden durch Hintergrundgeräusche gestört und /oder
- Gespräche brechen plötzlich ab.
Die Ursache der Störungen liegt auf Anbieterseite und kann z.Z. von uns nicht beeinflusst werden. Wir bitten Sie in einem solchen Fall, Ihr Anliegen per Email an uns heranzutragen:
os-neukirchen@t-online.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Essenszeiten bei Hitzevariante
Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben: ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte planmäßige Stunde
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen warten)
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: nach der letzten planmäßigen Stunde
Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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