Oberschule Neukirchen
Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge
0371-27 80 16 59 Lehrerzimmer
0371-280 07 06 Fax
Email: os-neukirchen@t-online.de
Schulleitung: Frau E. Grunwald
Die Website wurde zuletzt am 11.04.2025 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss am Mittwoch, den 16.04.2025
Am Mittwoch, den 16.04.2025 endet der Unterricht für alle Klassen um 11.10 Uhr nach der 4. Unterrichtsstunde. Die Einnahme des Mittagessens wird bis 11.40 Uhr
garantiert und durch Aufsicht abgesichert. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach Beendigung der Esseneinnahme soll das Schulgelände zeitnah verlassen werden.
Grund ist eine außerordentliche Personalversammlung im Zusammenhang mit den durch den sächsischen Kultusminister vorgeschlagenen Maßnahmen zur Absicherung der Unterrichtsversorgung. Da alle
Lehrkräfte das Recht haben, an der Personalversammlung teilzunehmen, kann keine Notbetreuung eingerichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Schulleitung der OS Neukirchen
Sozialer Tag 2025
Am 24.06.2025 findet in diesem Schuljahr der soziale Tag statt. Während die Klassen 5 und 6 wieder eine nützliche Tat im Klassenverband vollbringen, wurden an die
Kinder der Klassen 7, 8 und 9-Realschulteil die Verträge bereits ausgeteilt. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle für diesen Tag.
Wir bitten um Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Verträge bis spätestens zum 15. Mai 2025.
Hauptprüfungstage 2025
Auch in diesem Schuljahr werden die meisten mündlichen Prüfungen an zwei Hauptprüfungstagen zusammengefasst:
Mittwoch, den 28.05.2025 und
Montag, den 02.06.2025.
Dazwischen liegen ein Feiertag, ein Ferientag und das Wochenende.
An den Hauptprüfungstagen findet für die anderen Klassen kein Unterricht statt, weil alle Lehrkräfte in die Durchführung der Prüfungen eingebunden sind. Es können aber durch die Lehrkräfte
Übungsaufgaben erteilt werden. Eine Notbetreuung wird nur für Einzelfälle aus den Klassen 5 und 6 organisiert werden und ist schriftlich bei der Schule anzumelden.
Durch dieses Vorgehen wird der durch die Prüfungen bedingte Unterrichtsausfall minimiert. Außerdem werden so Störungen der Prüfung durch anwesende Klassen und umgekehrt störende Eingriffe in den
Unterricht anderer Klassen durch Sperrung mehrerer Unterrichtsräume für die Prüfungen vermieden.
Mitgliederversammlung des Fördervereins
Am 02.04.2025 um 18:00 Uhr findet in der Aula der Oberschule Neukirchen die diesjährige Mitgliederversammlung des Fördervereins der Oberschule Neukirchen statt. Anbei finden Sie die vollständige Einladung mit Tagesordnung:
Online-Elternabende zur Prävention für Eltern - Update
Liebe Eltern, die Polizei bietet allen interessierten Eltern der Klassenstufen 1-7 Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Gefahren an, die Ihren Kindern drohen könnten. In der PDF-Datei finden Sie die Termine für das Kalenderjahr 2025. Für die erste Veranstaltung am 12.02.2025 finden Sie dort auch den Anmeldelink. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.
In der zweiten Datei finden Sie die Anmeldelinks zu den nächsten drei Veranstaltungen.
Anmeldung von Kindern für die neuen Klassen 5
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Schule beschulen lassen zu wollen. Im Zeitraum vom 03.03.2025 bis 07.03.2025 können
Sie Ihr Kind an unserer Oberschule anmelden.
Die Anmeldung ist nur persönlich durch einen Erziehungsberechtigten möglich. Für diese persönliche Anmeldung ist die Oberschule an den folgenden Tagen für Sie geöffnet. Bitte melden Sie sich im
Sekretariat in der 1. Etage.
Montag, 03.03.25: 10.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag, 04.03.25: 10.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 05.03.25: 10.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 06.03.25: 10.00. bis 17.00 Uhr
Freitag, 07.03.25: 10.00 bis 15.00 Uhr
Hier stellen wir für Sie das Anmeldeformular bereit. Dieses Formular kann am Computer oder handschriftlich ausgefüllt werden. Es muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Im Folgenden finden Sie die Auswahlkriterien, falls die Zahl der Anmeldungen die vorhandene Platzkapazität überschreitet:
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Interesse an unserer Oberschule und wünschen Ihnen und Ihrem Kind entspannte und erholsame Winterferien.
Mit freundlichen Grüßen
Grunwald
Schulleiterin
Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar
Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.
0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt
ist.
Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände
In letzter Zeit hat es zahlreiche und wiederholte Probleme bei der Nutzung der Abstellmöglichkeiten für Zweiräder auf dem Schulgelände gegeben. Deshalb informieren wir hiermit die Erziehungsberechtigten und unsere Schülerinnen und Schüler über folgende Sachverhalte:
- Viele Fahrräder sind in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer!
- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.
- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.
- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.
- Alle Fahrräder, insbesondere bei Breitbereifung, verfügen ab spätestens Montag, den 30. September 2024 über einen eigenen Einbein- oder Zweibeinständer, sodass sie nicht an andere Fahrräder angelehnt oder regelwidrig abgestellt oder abgelegt werden müssen und sich auch in den größeren Zwischenräumen der Fahrradständer abstellen und am Fahrradständer anschließen lassen.
- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.
Mit freundlichem Gruß
Die Schulleitung
Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule
Schülerinnen und Schüler. die verspätet zum Unterricht erscheinen, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran.
Hausordnung der Oberschule Neukirchen
Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Punkte 3 und 8 der Hausordnung und wegen mehrfacher Verstöße gegen die Netiquette in sozialen Netzwerken auch während der Schulöffnungszeiten machte die Schulleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbot mit Wirkung vom 03.01.2024 allen Lernenden für die gesamte Zeit des Aufenthalts auf dem Schulgelände (umfasst auch Hof und Turnhalle) die Nutzung von privaten elektronischen Geräten (sogenannten „Smart“-Geräten). Ausnahmen im Unterricht sind ebenfalls nicht zulässig.
Diese Festlegung wurde innerhalb der neuen Hausordnung von der Schulkonferenz bestätigt.
Essenszeiten bei Hitzevariante
Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben: ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte planmäßige Stunde
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen
warten)
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: nach der letzten planmäßigen Stunde
Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
|
|
|