Oberschule Neukirchen

Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge                                                                 

Telefon:             0371-21 70 60 Sekretariat

                          0371-27 80 16 59 Lehrerzimmer

                          0371-280 07 06 Fax

Email:                os-neukirchen@t-online.de

 

 

 

 

Verantwortlicher Bearbeiter 

Schulleiter: E. Grunwald

zuletzt bearbeitet: 19.09.2023

Schulträger: Gemeinde Neukirchen 

Bei Anregungen,  Hinweisen und  Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an den Verantwortlichen für die Website.

 

 GTA-Angebote im Schuljahr 2023/24 - Jetzt aktualisiert

 

In der Rubrik "Ganztagsangebote" finden Sie jetzt die aktuellen GTA-Angebote.

Wir suchen noch GTA-Leiter! Bitte wenden Sie sich per Email an die Schule, wenn Sie eine gute Idee für ein sinnvolles Freizeit- oder Förderangebot haben.

 

Störung des Telefonanschlusses

 

Leider kommt es immer wieder in unregelmäßigen Abständen zur Störung unseres Telefonanschlusses:

- Sie erreichen uns nicht und/oder
- wir können nicht telefonieren und/oder
- Gespräche werden durch Hintergrundgeräusche gestört und /oder
- Gespräche brechen plötzlich ab.
Die Ursache der Störungen liegt auf Anbieterseite und kann z.Z. von uns nicht beeinflusst werden. Wir bitten Sie in einem solchen Fall, Ihr Anliegen per Email an uns heranzutragen:  os-neukirchen@t-online.de

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Essenszeiten bei Hitzevariante

 

Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben:       ab 10.10 Uhr im Anschluss an die letzte Stunde

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                sofort 11.55 Uhr

Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.

 

 Freiwillige anlassbezogene Corona-Tests an Schulen möglich

 

Dieses Formular finden Sie ab sofort auf der Seite "Formularservice".

 

Transparenzhinweis

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

Oberschule

Neukirchen/Erzgeb.

 

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