Oberschule Neukirchen

Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge                                                                 

Telefon:                       0371-21 70 60 Sekretariat

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Essensversorger:       0371- 26 220 225

 

 

 

Schulleitung: Frau E. Grunwald

Schulträger: Gemeinde Neukirchen 

 

Die Website wurde zuletzt am 16.12.2025 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

 

 

 

Das gesamt Kollegium der Oberschule Neukirchen wünscht allen Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und unseren Kooperationspartnern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und glückliches neues Jahr.

 

Hinweise zum Weihnachtsmarkt am 19.12.2025 (letzter Schultag)

 

Wie in den vergangenen beiden Schuljahren veranstalten Lehrkräfte, Schüler und der Förderverein in der Schule einen Weihnachtsmarkt mit vielen Mitmach-Aktionen für alle Kinde, die an unserer Schule lernen. Dazu gibt es folgende Hinweise:
- Die Veranstaltung beginnt 08.00 Uhr und endet 11.00 Uhr.
- Für auswärtige Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, die nicht erst gegen 08.00 Uhr ankommen, wird im Foyer eine Frühbetreuung ab 07.00 Uhr abgesichert.
- Alle anderen Kinder erscheinen bitte erst kurz vor 08.00 Uhr.
- Kinder, die Stationen in der Turnhalle besuchen wollen oder in der Turnhalle als Helfer arbeiten, müssen Turnschuhe mitbringen.
- Von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr ist die Essenausgabe geöffnet.
- Die Garderoben in den Klassenzimmern und den Garderobenräumen sind nach der Veranstaltung komplett zu leeren. Alle Jacken, Schirme und Sportsachen sind über die Ferien mit nach Hause zu nehmen.

 

Maßnahmen zur Eindämmung des Vandalismus auf den Schülertoiletten

 

In den letzten Wochen mehren sich die Fälle von Vandalismus in den Schülertoiletten. Um weiteren Schaden zu vermeiden, hat die Schulleitung der Schulkonferenz vorgeschlagen, folgende Regelungen zu treffen: Die Schülertoiletten sind nur noch vor dem Unterricht und in den drei großen Pausen geöffnet und werden zwischenzeitlich verschlossen. Für etwaige Notfälle besteht die Möglichkeit, sich nachweislich einen Schlüssel auszuleihen und sofort nach Benutzung wieder abzugeben. Die Schulkonferenz hat dieser Regelung in ihrer Sitzung am 27.11.2025 zugestimmt. Diese Maßnahme ist zunächst bis zu den Ferien zum Jahreswechsel befristet. Danach entscheidet die Schulleitung neu. Zusätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der ersten Dezemberwoche nochmals belehrt und um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung gebeten.

 

Online-Informationsveranstaltungen der Polizeidirektion Chemnitz

 

Die Polizeidirektion Chemnitz bietet zu folgenden Themen Online-Elternabende an:
- Gefahren und Risiken im Umgang mit digitalen Medien
- Gefahren im Netz: Cybermobbing
- Gefahren durch verdächtiges Ansprechen von Kindern
- legale und illegale Drogen

Zielgruppe: Klassenstufen 1 bis 7

Eine Terminübersicht mit Hinweisen zur Anmeldung finden Eltern und interessierte Fachkräfte unter:

https://www.unterstuetzung-sachsen.de/angebot/detail.php?aid=1168

Die Termine und Themen sollen auf der verlinkten Seite fortlaufend ergänzt werden.

 

Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände

 

Für das Abstellen auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln und Hinweise:

- Einige Fahrräder sind nach unseren Hinweisen aus 2024 immer noch in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer und Ständer!

- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.

- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.

- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.

- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.

- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden. 

- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.

 

Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule oder bei späterem Unterrichtsbeginn

 

Des öfteren beginnt der Unterricht in mehreren Klassen planmäßig oder laut Vertretungsplan später als zur ersten Unterrichtsstunde. Für Schülerinnen und Schüler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind die nur früh einmalig verkehren, wurde ein Notdienst eingerichtet. Sie erhalten Zutritt zum Foyer und können sich dort beaufsichtigt aufhalten.
Alle anderen Kinder erhalten erst ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Pausenklingeln Zutritt zum Foyer und sollten erst zu dieser Zeit an der Schule ankommen. Wir als Oberschule verfügen nicht über die Möglichkeit, Aufsichtspersonal und Räume für mehrere Klassen bereitzustellen. Alle Kinder wurden am ersten Schultag darüber belehrt.

 

Aufgrund der starken Zunahme von Verspätungen und der damit einhergehenden Störungen des Arbeitsablaufs im Sekretariat erhalten verspätete Kinder erst zur nächsten Pause Zugang zur Schule. Diese Schülerinnen und Schüler, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden können. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran. Bei unentschuldigtem Zuspätkommen ist der versäumte Unterricht in der Regel nachzuholen.

 

Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar

 

Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.

0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt ist.

 

Hausordnung der Oberschule Neukirchen

 

Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.

 

Hausordnung
Hausordnung_neu.pdf
PDF-Dokument [429.5 KB]

 

Die Aufstellung eines Trinkwasserspenders machte eine Anpassung der Hausordnung notwendig. Diese wurde am 21.05.2025 durch die Schulkonferenz bestätigt.

 

Essenszeiten bei Hitzevariante

 

Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben:       ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte                                                                                                              planmäßige Stunde

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen 

                                                                                                         warten)

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                nach der letzten planmäßigen Stunde

Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.

 

Transparenzhinweis

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

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Neukirchen/Erzgeb.

 

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